Johann Henkel lebte 1742 mit Frau und Kindern in Pillupönen, Amt Bredauen (Herkunft unbekannt, allerdings siedelten dort 1723/24 u. a. auch drei Familien aus dem Freien Grund).
Johann Gottlieb Henckel, Wittwer, Bürger und Züchnermeister in Stallupönen, heiratete am 27.11.1758 Chatharina Louise Pesch, jüngste Tochter des Bürgers und Rathsverwandten Elias P., Stallupönen. Anmerkung: Herrn Kolbs Vermutung ist, dass Johann Gottlieb Henkel in Zusammenhang mit "unseren Hinkels" stehen könnte, da der Ort Stallupönen etwa 10 km westlich von Eydtkuhnen entfernt ist. (Züchnermeister = Weber-Meister für Leinen-Tücher). Die Tatsache, dass die Urgroßmutter meines Mannes, Justine Hinkel, geb. Schneider, in Stallupönen starb, könnte ein weiteres Indiz dafür sein, dass Johann Gottlieb Henckel zu den Vorfahren meines Mannes zählt.
Johann Henkel (30 J.), ein Knecht aus Gr. Gaudischkehmen, Sohn des Hochzinsers Johann H., heiratete am 18.11.1804 in Judtschen Louise Loyal (26 J.), Tochter des Glöckners Samuel L. aus Judtschen (Glöckner = Küster )
Im Kirchspiel Judtschen starben am 30.10.1803 Johann George Henkel (16 Wochen) und am 10.02.1812 Heinrich Henkel (10 Wochen, letzerer als Sohn des Hochzinsers Johann George Henkel.
Regine Henkel, Losfrau, starb am 06.05.1813 im Alter von 48 Jahren (Kirchspiel Göritten)
Vater: Johann Henkel, Mutter: L. bzw. E.Jurkschaft, Tochter: Johanna Auguste, geb. 22.07.1864, Sohn: Johann Wilhelm, geb. 19.07.1867, Tochter: Helene Minna, geb. 15.01.1872 (Taufbuch Bilderweitschen)
Vater: Gottlieb Henkel, Mutter: D. Ludzuweit, Tochter: Auguste, geb. 11.01.1859 (Taufbuch Bilderweitschen )
"Hochzinser sind
Leute, die sich theils auf den abgebauten koenigl. Vorwerken etabliert, theils wegen Befreiung vom Scharwerk einen hohen Zins pro Hube zu zahlen übernommen, und finden sich solche vorzüglich in der Niederung Tilsitschen Districtes. Diese haben wegen des Landes und zu zahlender Zinsen Contracte und Verschreibungen, welche 30 Jahre dauern, und, wenn solche expirieret, so sind sie alsdann verbunden, einen doppelten Zins zu bezahlen, nach welchem dann ein neuer Contract wieder auf 30 Jahre mit ihnen errichtet wird. Sie sind vom ordinären Scharwerk frei und nur zu einigen Burg- und Postfuhren, gleich den Colonialbauern verpflichtet. Der Zins, so selbigen bezahlen, ist in den Prästationstabellen aufgeführt [...]"
An dieser Stelle
ein herzliches Dankeschön an Herrn Walter Kolb für seine Hilfe.
Pabbeln/Ebenrode Friedrich Hinkel und Caroline Gilde in Pabbeln/Ebenrode